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   BVerwG, 28.04.1992 - 8 B 63.92   

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https://dejure.org/1992,4860
BVerwG, 28.04.1992 - 8 B 63.92 (https://dejure.org/1992,4860)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1992 - 8 B 63.92 (https://dejure.org/1992,4860)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1992 - 8 B 63.92 (https://dejure.org/1992,4860)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßvertretung - Beschwerdeschrift - Unterzeichnung - Vertretung juristischer Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 1088
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsfragen - Hinweispflicht des Gerichts -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1992 - 8 B 63.92
    Dementsprechend wäre die Vertragsauslegung im Revisionsverfahren als bindende Tatsachenfeststellung (§ 137 Abs. 2 VwGO) hinzunehmen (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17 S. 4 ; Beschluß vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6 S. 11 ).
  • BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84

    Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1992 - 8 B 63.92
    Soweit mit ihr - wie auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde statthaft (vgl. Beschluß vom 28. August 1985 - BVerwG 8 B 128.84 - BVerwGE 72, 93 f.) - begehrt wird, entgegen dem Widerspruch der Klägerin die teilweise Erledigung der Hauptsache festzustellen, fehlt es der Beklagten am (erforderlichen) Rechtsschutzinteresse.
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 6.81

    Auslegung von Willenserklärungen - Tatsachengericht - Revisiosgericht -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1992 - 8 B 63.92
    Dementsprechend wäre die Vertragsauslegung im Revisionsverfahren als bindende Tatsachenfeststellung (§ 137 Abs. 2 VwGO) hinzunehmen (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17 S. 4 ; Beschluß vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6 S. 11 ).
  • BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 253.92

    Ersetzung eines Wohnhaus durch einen Neubau in einem unbeplanten Innenbereich -

    Der Auffassung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluß vom 28. April 1992 - BVerwG 8 B 63.92 - (Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 73 = NVwZ 1992, 1088 = BayVbl. 1992, 667) sei nicht zu folgen.

    Der 8. Revisionssenat hat auf Anfrage des beschließenden Senats erklärt, daß er in seinem Beschluß vom 28. April 1992 - BVerwG 8 B 63.92 - (Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 73 = NVwZ 1992, 1088 = BayVBl. 1992, 667) nicht ausgesprochen habe, daß es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO der Vorlage einer Prozeßvollmacht bedürfe; ebensowenig beruhe sein Beschluß auf der Rechtsansicht, die Anforderungen des § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO seien nicht erfüllt, wenn die Unterschrift mit dem Zusatz "i.A." versehen worden sei.

  • BVerwG, 26.03.1993 - 4 NB 45.92

    Postulationsfähigkeit vor dem Bundesverwaltungsgericht - Vertretung einer Behörde

    Der 8. Revisionssenat hat auf Anfrage des beschließenden Senats erklärt, daß er in seinem Beschluß vom 28. April 1992 - BVerwG 8 B 63.92 - (Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 73 = NVwZ 1992, 1088 = BayVBl. 1992, 667) nicht ausgesprochen habe, daß es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO der Vorlage einer Prozeßvollmacht bedürfe; ebensowenig beruhe sein Beschluß auf der Rechtsansicht, die Anforderungen des § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO seien nicht erfüllt, wenn die Unterschrift mit dem Zusatz "i.A." versehen worden sei.
  • BFH, 26.02.2002 - X R 4/00

    Postulationsfähigkeit des Behördenvertreters; Wohneigentumsförderung nach § 10 e

    Der Beschluss des BVerwG vom 28. April 1992 8 B 63.92 (Bayerische Verwaltungsblätter --BayVBl-- 1992, 667) ist damit überholt.
  • BVerwG, 02.04.1996 - 3 B 75.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zur Beurteilung des Zusatzes

    Die Unschädlichkeit des genannten Zusatzes hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 16. März 1993 - BVerwG 4 B 253.92 - (Buchholz 310 § 67 Nr. 80) im einzelnen überzeugend näher begründet und in diesem Zusammenhang durch Antrage beim 8. Senat wegen dessen Beschluß vom 28. April 1992 - BVerwG 8 B 63.92 - (Buchholz 310 § 67 Nr. 73) und beim 1. Senat wegen dessen unveröffentlichtem Beschluß vom 9. Juli 1992 - BVerwG 1 B 110.92 - geklärt, daß deren Rechtsauffassung dem nicht entgegensteht.
  • BVerwG, 09.07.1992 - 1 B 110.92

    Voraussetzungen für die Vertretung einer juristischen Person des öffentlichen

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 28. April 1992 - BVerwG 8 B 63.92 - Dok. Ber. A 1992, 191) hat bereits klargestellt, daß eine (Nichtzulassungs-)Beschwerdeschrift, die sich mit keinem Wort auf das Vorliegen einer Prozeßvertretung stützt und von einem Beamten lediglich "im Auftrag ..." unterzeichnet ist, für die Anwendung des § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO nicht genügt.
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